Fehleranalyse Von 8 Minuten Lesezeit

Sechs Fehler bei Werkstück und Chargennachweis vermeiden

Dieser Beitrag untersucht typische Brüche in der Dokumentation von Zahnersatz. Zu jedem Fehler nennt er die Folge für den Nachweis und ein konkretes Gegenmittel im Laborablauf.

Zahntechniker sucht in Lieferscheinen nach einer Chargenangabe für einen Arbeitsauftrag.

Fehlende Verknüpfungen fallen oft erst auf, wenn ein Auftrag nachträglich rekonstruiert werden soll.Bild: mit einem Bildmodell erzeugt

Wer die Erklärung zur Sonderanfertigung am Abend aus Word Vorlagen zusammensetzt und Chargen später aus Lieferscheinen heraussucht, kennt das eigentliche Problem: Die Informationen sind meist irgendwo vorhanden, aber nicht zuverlässig miteinander verbunden. Bei einer Rückfrage muss dann nicht nur ein Dokument gefunden werden. Es muss nachvollziehbar sein, dass genau dieses Material in genau diesem Werkstück für genau diesen Patienten verarbeitet wurde.

Die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte, kurz MDR, verlangt für Sonderanfertigungen eine Erklärung nach Anhang XIII. Daneben muss der Hersteller seine technische Dokumentation und die Unterlagen zur Rückverfolgbarkeit so führen und aufbewahren, dass seine Pflichten belegbar bleiben, insbesondere nach Artikel 10 Absatz 8 MDR. Die folgenden Fehler entstehen im kleinen Laboralltag besonders leicht. Sie lassen sich mit wenigen verbindlichen Erfassungspunkten vermeiden, wie auch der Autor dieses Beitrags aus Sicht des Laboralltags empfiehlt.

Eine Charge nur auf dem Lieferschein zu lassen reicht nicht

Ein Lieferschein belegt zunächst einen Wareneingang. Er kann Artikel, Menge, Lieferdatum und Chargen oder Losnummern enthalten. Er belegt aber für sich allein nicht, welches konkrete Werkstück mit welchem Gebinde hergestellt wurde. Liegen mehrere Aufträge im selben Zeitraum vor oder wurde ein Gebinde über mehrere Tage verwendet, bleibt die direkte Zuordnung offen.

Die Folge ist eine Lücke zwischen Beschaffung und Fertigung. Bei einer Materialrückfrage kann das Labor zwar nachweisen, dass eine Charge vorhanden war. Es kann jedoch nicht ohne Weiteres belegen, ob diese Charge tatsächlich in der betreffenden Krone, Brücke oder Prothese verarbeitet wurde. Genau diese Unsicherheit schwächt die Rückverfolgbarkeit im Dentallabor.

Charge im Auftrag festhalten

Erfassen Sie Charge oder Losnummer im konkreten Auftrag, nicht nur im Wareneingang. Ergänzen Sie die Erfassung um einen Verweis auf den Beschaffungsbeleg, etwa dessen interne Belegnummer, Lieferdatum oder eine eindeutig abgelegte Kopie. Damit entsteht eine nachvollziehbare Kette vom Werkstück zum Material und vom Material zum Lieferantenbeleg.

Der Eintrag muss zum tatsächlich eingesetzten Material passen. Bei Legierungen, Keramiken und Kunststoffen sollte das Labor deshalb festlegen, welche Verbrauchsmaterialien chargenpflichtig erfasst werden und wo der Eintrag erfolgt. Ein anschaulicher Ablauf findet sich im Fallbeispiel zur Krone mit sauber belegter Materialcharge.

  • Auftragskennung des Werkstücks notieren.
  • Material eindeutig benennen, einschließlich Herstellerangabe oder Artikelkennung, soweit im Laborablauf verfügbar.
  • Charge oder Losnummer aus der Verpackung übernehmen.
  • Beschaffungsbeleg eindeutig referenzieren.
  • Erfassenden Arbeitsschritt oder verantwortliche Person nachvollziehbar machen.

Eine Sammeldatei ohne Werkstückkennung ist nicht auffindbar

Eine zentrale Excel Tabelle oder ein Ordner mit eingescannten Lieferscheinen kann auf den ersten Blick ordentlich wirken. Ohne gemeinsame Werkstückkennung wird sie bei Rückfragen trotzdem zum Suchproblem. Dateiname, Auftrag, Erklärung und Fertigungsnotiz sprechen dann unterschiedliche Sprachen, etwa Patientenname an einer Stelle, Praxisname an anderer Stelle und Lieferdatum in der Datei.

Die Folge ist eine langwierige Suche mit Fehlerpotenzial. Mitarbeitende müssen aus Erinnerungen, Kalendern oder handschriftlichen Notizen ableiten, welche Datei zu welchem Zahnersatz gehört. Besonders kritisch wird das, wenn gleiche Patientennamen, wiederkehrende Behandlungen oder gleichartige Versorgungen vorkommen.

Eine Kennung, mehrere Dokumente

Vergeben Sie bei Auftragseingang eine einheitliche Auftrags oder Werkstückkennung. Diese Kennung gehört in die Erklärung zur Sonderanfertigung, in die Fertigungsdokumentation, in die Materialerfassung und in die digitale Ablage. Sie ersetzt den Patientenbezug nicht, verbindet aber alle Dokumente, ohne dass Mitarbeitende raten müssen.

Praktisch ist eine Kennung, die unveränderlich bleibt, auch wenn sich Termin oder Bearbeitungsstatus ändern. Legen Sie zudem fest, wo sie auf Papier steht und wie sie in Dateinamen erscheint. Eine Suche nach dieser Kennung muss alle zugehörigen Nachweise liefern, nicht nur einen Teil davon.

Prüfen Sie die Regel mit einem alten, abgeschlossenen Auftrag: Kann eine Person, die den Fall nicht selbst gefertigt hat, Erklärung, Verordnung, Materialdaten und Beschaffungsbeleg ohne Nachfrage zusammenführen? Wenn nicht, fehlt meist keine weitere Liste, sondern eine konsequent verwendete Verbindung zwischen den vorhandenen Unterlagen.

Die Erklärung ohne Patientenbezug bleibt unvollständig

Die Erklärung zur Sonderanfertigung ist kein bloßer Begleitzettel. Anhang XIII Nummer 1 der MDR bestimmt ihren Inhalt. Dazu gehört nach Nummer 1.1 Buchstabe f der Name des Patienten oder eine Patientenkennung. Die Erklärung muss außerdem die in der schriftlichen Verordnung genannten spezifischen Merkmale des Produkts enthalten und weitere dort aufgeführte Angaben abdecken.

Fehlt der Patientenname oder die Patientenkennung, fehlt eine ausdrücklich verlangte Angabe. Eine bloße Auftragsnummer genügt nur dann nicht, wenn die Erklärung daraus keinen Patientenbezug erkennen lässt. Auch der Name der Praxis allein identifiziert den bestimmten Patienten nicht.

Patientenbezug und Produktidentifikation zusammenführen

Verwenden Sie ein festes Feld für Patientenname oder Patientenkennung und ein separates Feld für die Produktidentifikation. Die Produktidentifikation sollte so beschaffen sein, dass sie mit dem Laborauftrag und der Fertigungsdokumentation verbunden werden kann. Wenn die Praxis aus Datenschutzgründen mit einer Patientenkennung arbeitet, übernehmen Sie diese Kennung exakt und stimmen Sie das Vorgehen mit der Praxis ab.

Kontrollieren Sie außerdem die übrigen Pflichtinhalte nach Anhang XIII MDR anhand einer gepflegten Vorlage. Dazu gehören insbesondere Herstellerangaben, gegebenenfalls die Herstellungsstätten, Angaben zum verordnenden Angehörigen eines Gesundheitsberufs oder zur Gesundheitseinrichtung sowie die Erklärung zur ausschließlichen Verwendung für den benannten Patienten. Eine aktuelle Vorlage für Sonderanfertigung und Materialnachweis sollte diese Felder sichtbar vorsehen, nicht in Freitext verstecken.

Eine ungenaue Werkstückbeschreibung schwächt den Nachweis

Bezeichnungen wie „Krone fertig“ oder „Zahnersatz oben“ sagen wenig über die spezifische Ausführung aus. Sie helfen weder der Praxis noch dem Labor, wenn später geklärt werden muss, was genau angefertigt wurde. Für eine Sonderanfertigung ist gerade die Individualisierung für den bestimmten Patienten wesentlich.

Die Folge ist eine nicht ausreichend beschriebene spezifische Ausführung. Die Erklärung bleibt dann hinter dem zurück, was die schriftliche Verordnung vorgibt. Auch intern wird es schwieriger, die passende Fertigungsdokumentation und die dazugehörigen Materialien sicher zuzuordnen.

Verordnung in prüfbare Merkmale übersetzen

Dokumentieren Sie die individuellen Merkmale entsprechend der schriftlichen Verordnung. Dazu können, abhängig vom jeweiligen Werkstück, Zahnregion, Art der Versorgung, Gerüst oder Verblendung, Material, Befestigungsart, Farbe sowie weitere verordnete Ausführungsmerkmale gehören. Übernehmen Sie nichts schematisch, was nicht verordnet oder im Auftrag geklärt ist.

Eine gute Werkstückbeschreibung ist konkret genug, um die angefertigte Versorgung von anderen Fällen abzugrenzen, und bleibt zugleich bei den tatsächlichen Unterlagen. Bei Änderungen während der Fertigung sollte erkennbar sein, welche Änderung von wem veranlasst oder freigegeben wurde. Das schützt vor nachträglich ergänzten Erinnerungsprotokollen.

Das Material wird beim Bestellen statt beim Verbrauch erfasst

Beim Bestellen ist bekannt, welche Charge geliefert wird oder voraussichtlich verfügbar sein soll. Noch nicht bekannt ist, ob genau diese Charge später verarbeitet wird. Gebinde können zurückgelegt, angebrochen, verwechselt, umgelagert oder durch eine Nachlieferung ersetzt werden. Eine Bestellung ist daher kein belastbarer Verbrauchsnachweis.

Die Folge ist die Zuordnung einer verfügbaren statt der tatsächlich verwendeten Charge. Das fällt oft erst auf, wenn die Verpackung entsorgt wurde oder mehrere ähnliche Materialien gleichzeitig im Umlauf waren. Dann kann auch ein sorgfältig geführter Bestellordner die Lücke nicht schließen.

Erfassung am Verarbeitungspunkt

Buchen Sie die Charge beim Verarbeiten oder spätestens vor dem Abschluss des Auftrags. Welcher Zeitpunkt für Ihr Labor am besten funktioniert, hängt von Werkstückart und Ablauf ab. Entscheidend ist, dass die Person die Nummer von der tatsächlich verwendeten Verpackung übernimmt, solange diese noch am Arbeitsplatz vorhanden ist.

Bei Materialien, die in mehreren Schritten eingesetzt werden, hilft eine kurze Materialliste im Auftrag. Wird ein Material gewechselt, muss auch der Wechsel dokumentiert sein. Für den Aufbau eines schlanken Prozesses zeigt der Beitrag Materialcharge beim Auftrag richtig erfassen die entscheidenden Erfassungspunkte.

Vermeiden Sie rückwirkende Sammelbuchungen am Wochenende. Sie beruhen häufig auf Lagerannahmen und machen aus einer dokumentierten Tatsache eine Rekonstruktion. Wenn eine nachträgliche Ergänzung unvermeidbar ist, sollte sie als solche erkennbar bleiben und sich auf vorhandene Belege stützen.

Eine Abschlusskontrolle erst nach dem Versand kommt zu spät

Nach dem Versand kann das Labor fehlende Angaben zwar intern ergänzen. Die Praxis hat die Erklärung zur Sonderanfertigung dann aber möglicherweise schon ohne vollständige Angaben erhalten. Das erzeugt Nacharbeit, Rückfragen und im ungünstigen Fall unterschiedliche Versionen desselben Dokuments.

Die Folge sind fehlende Angaben in der an die Praxis gehenden Erklärung. Das betrifft besonders häufig Patientenbezug, Werkstückkennung oder die Beschreibung der spezifischen Ausführung. Eine Kontrolle im Archiv ist sinnvoll, ersetzt aber nicht die Prüfung des Dokuments vor seiner Übergabe.

Versandfreigabe als fester Arbeitsschritt

Setzen Sie vor dem Versand eine kurze, verbindliche Freigabe. Sie muss nicht lang sein, aber sie muss stattfinden, bevor Werkstück und Erklärung das Labor verlassen. Die prüfende Person sollte nicht auf bloße Vollständigkeitsgefühle vertrauen, sondern konkrete Felder abgleichen.

PrüfpunktFrage vor dem Versand
WerkstückkennungStimmt die Kennung in Auftrag, Fertigungsdokumentation und Erklärung überein?
PatientenzuordnungEnthält die Erklärung Patientenname oder Patientenkennung und passt sie zum Auftrag?
WerkstückbeschreibungBeschreibt sie die verordnete individuelle Ausführung ausreichend konkret?
ErklärungSind die nach Anhang XIII MDR erforderlichen Angaben in der Versandfassung enthalten?

Die Freigabe kann der Meister übernehmen oder klar delegieren. Wichtig ist eine eindeutige Zuständigkeit, auch bei Urlaub und hohem Versandaufkommen. Eine weitergehende praktische Reihenfolge bietet die Checkliste vor dem Versand einer Sonderanfertigung.

Dokumentation vor dem Versand statt Suche nach dem Versand

Die sechs Fehler haben dieselbe Ursache: Informationen werden getrennt erfasst oder erst dann zusammengesucht, wenn der Auftrag längst abgeschlossen ist. Ein belastbarer Ablauf verbindet Werkstückkennung, Patientenbezug, schriftliche Verordnung, konkrete Materialcharge und Beschaffungsbeleg im laufenden Auftrag. Die Versandkontrolle stellt anschließend sicher, dass die Erklärung in der richtigen Fassung an die Praxis geht.

Beginnen Sie mit einem Test an wenigen aktuellen Aufträgen. Prüfen Sie, an welcher Stelle Charge, Kennung oder Patientenbezug verloren gehen, und legen Sie genau dort einen verbindlichen Erfassungsschritt fest. Wenn Sie dafür nicht länger Word Vorlagen, Listen und Lieferscheine nebeneinander führen möchten, erstellt Laborsiegel die Erklärung zur Sonderanfertigung mit lückenloser Materialrückverfolgung je Auftrag. Für eine Vorführung oder frühen Zugang nutzen Sie das Kontaktformular auf der Kontaktseite.